Jetzt, da sich Ihre Gehölze noch in der Saftruhe befinden, ist der richtige Zeitpunkt für den Erziehungs-, Pflege- oder Verjüngungsschnitt Ihrer Sträucher, Obstgehölze oder Bäume. Zurzeit führen Gehölze in ihren Leitungsbahnen nur wenig Saft, sodass die Schnittstellen schnell abtrocknen und verheilen können, ohne dass die Pflanzen Schaden nehmen.
Gleichzeitig ist jetzt der letzte Moment, um diese Arbeiten durchzuführen. Denn vom 1. März bis 30. September ist es laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten, Hecken, Bäume und Büsche zu fällen, stark zurückzuschneiden oder zu zerstören. In dieser Zeit stehen Vögel und andere Wildtiere unter besonderem Schutz, da sie ihre Nester bauen und ihren Nachwuchs aufziehen.
Ein Verstoß gegen diese Regelung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Umso wichtiger ist es, notwendige Schnittarbeiten rechtzeitig und fachgerecht durchzuführen.
Wenn anschließend die Wachstumsphase beginnt, können sich neue Triebe besser entwickeln – sie haben nach dem Schnitt mehr Platz, um sich arttypisch zu entfalten. Ertraglose Obstbäume oder Baumruinen, sowie überaltertes Beerenobst sollten Sie roden, dabei starke Wurzeln mit entfernen.
Sommergrüne Hecken können bei mildem Wetter geschnitten werden. In jedem Fall sollten diese Arbeiten vor der Vogelbrutzeit erledigt sein.

Zwiebelblumen sollten Sie jetzt nicht mit Füßen treten! Gewähren Sie ihnen Ruhe, bis sie völlig verwelkt sind. Betreten Sie diese Flächen möglichst nicht und falls Sie Zwiebeln in Ihren Rasenflächen gesteckt haben, sparen Sie diese beim ersten Rasenschnitt aus.
Ebenso sollten Sie jetzt an Ihren Gartenteich denken – er muss gesäubert werden. In den Uferzonen werden alte Pflanzenteile entfernt sowie die Wasseroberfläche und der Teichgrund gereinigt. Auch Dachrinnen sollten vom restlichen Herbstlaub befreit werden.
Eine nachhaltige und angemessene Pflege erhält Ihren Lebensraum „Garten“ und sorgt dafür, dass Sie im neuen Gartenjahr wieder Entspannung in natürlicher Umgebung genießen können – im Einklang mit der Natur und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.